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54 Indikatoren sind es, die der
umfangreiche Waldbericht dokumentiert, der durch die regionale
PEFC-Arbeitsgruppe erstellt wird. Die gesamte Forstwirtschaft einer Region wird so
begutachtet und eine akkreditierte Zulassungsstelle vergibt ein entsprechendes
Zertifikat: Nun haben die einzelnen Waldbesitzer die Möglichkeit, sich der
Zertifizierung nach PEFC zu stellen.
Teilnehmen ist einfach: Mit einer
freiwilligen Selbstverpflichtungs- erklärung kann sich der Waldeigentümer bzw.
der forstliche Zusammenschluss zur Einhaltung der PEFC-Standards
verpflichten. Nach Zahlung der Gebühr in
Höhe von 0,13 € pro Hektar und Jahr (Betriebe unter 50 Hektar zahlen pauschal 5
Euro/Jahr) erhält der Waldbesitzer nicht nur die PEFC-Urkunde, sondern auch das
Recht, das PEFC-Logo zu verwenden.
Im Rahmen von Vor-Ort-Audits wird dann
die Einhaltung der PEFC-Standards jährlich überprüft. Diese Kontrollen umfassen
einen repräsentativen Anteil der teilnehmenden Betriebe in der Region. Die
unabhängigen forstlichen Gutachter der Zertifizierungsstellen entscheiden bei
Verstößen über die notwendigen Sanktionen (Korrekturmaßnahmen, Re-Audit, Entzug
der Urkunde).
Zertifizierung
einzelner WaldbesitzerUm an der PEFC-Zertifizierung in einer zertifizierten Region
teilzunehmen, füllt der Waldbesitzer die „Freiwillige
Selbstverpflichtung des Waldbesitzers" aus. In dieser Erklärung bekennt sich
der Unterzeichner zu PEFC und verpflichtet sich, seinen Waldbesitz nach den
anerkannten deutschen PEFC-Standards zu bewirtschaften. Ferner beinhaltet der
Vertrag die Verpflichtung, im Falle eines Vor-Ort-Audits dem forstlichen
Gutachter der Zertifizierungsstelle Zugang zu gewähren und betriebsinterne
Daten, die für die Erfassung der Waldbewirtschaftung wichtig sind, zur
Verfügung zu stellen. Die für ein nachvollziehbares Audit notwendigen Daten
werden natürlich vertraulich behandelt.
Die einzelnen Schritte zum PEFC-Zertifikat:Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung sendet der
Waldbesitzer an die PEFC-Geschäftsstelle
(Link -> Kontakt), die im Auftrag der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe den
Antrag bearbeitet. Darüber hinaus überweist er die anfallenden Gebühren.
Nachdem die Gebührenrechnung beglichen wurde, geht dem Waldbesitzer die
PEFC-Urkunde zu. Diese gilt so lange, wie das regionale Zertifikat Gültigkeit
besitzt. Eine Kündigung durch den Waldbesitzer ist, davon abgesehen, jederzeit
möglich.
Die Gebühren betragen 0,13
€/ha/a zzgl. 19 % MWSt. Zur Verminderung des bürokratischen Aufwandes zahlen
Forstbetriebe unter 50 Hektar pauschal 5 €/a. Fällig werden die Gebühren bei
großen Betrieben mit einer Waldfläche von mehr als 100 Hektar jährlich, bei
kleineren Betrieben wird die Gebühr für einen Zeitraum von 5 Jahren erhoben.
Bankeinzug ist möglich. Ändert sich die Holzbodenfläche, auf deren Basis die
Beiträge errechnet werden, ist dies der Geschäftsstelle von PEFC Deutschland
e.V. unverzüglich mitzuteilen.
Zertifizierung forstlicher Zusammenschlüsse (z.B. FBGen)Die Zertifizierung von
forstlichen Zusammenschlüssen folgt dem bereits oben genannten Schema, jedoch
mit der Ausnahme, dass die Selbstverpflichtung durch die FBG-Geschäftsstelle im
Auftrag der Mitglieder unterschrieben wird. Auch wird nur eine Rechnung über
ebenfalls 0,13 €/ha/a, bezogen auf die gesamte teilnehmende Fläche der FBG,
unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder, erstellt.
Zertifikatshalter ist demnach auch nur die Vereinigung, stellvertretend für
ihre Mitglieder.
Legt ein Mitglied
einer FBG Wert auf eine eigene Urkunde, so kann diese bei PEFC beantragt
werden. Die Kosten betragen 5 € für die Erstellung.
Nachfolgend wird
auf die Besonderheiten einer Teilnahme von forstlichen Zusammenschlüssen
eingegangen:
1. Wie bekomme ich alle
Mitglieder unter einen Hut?
- Am Anfang steht für den forstlichen
Zusammenschluss die Information der Mitglieder über PEFC. Welche Ziele
verfolgt die PEFC-Zertifizierung? Welche Anforderungen stellt PEFC an die
Waldbewirtschaftung? Wie läuft eine PEFC-Zertifizierung ab? Welche
Vorteile bietet PEFC? Nachdem die Nachfrage nach Holz aus zertifizierten
Wäldern in letzter Zeit massiv angestiegen ist, sollte es nicht mehr
schwierig sein, die FBG-Mitglieder von einer PEFC-Zertifizierung als
obligatorisches Markterfordernis zu überzeugen. Vortrags- und
Schulungsmaterial kann über das Intranet von PEFC Deutschland e.V.
heruntergeladen werden. Ein Anruf in der Geschäftsstelle genügt, um die
erforderlichen Zugangsdaten zu bekommen.
- Natürlich ist die Teilnahme an der
PEFC-Zertifizierung freiwillig. Jeder Waldbesitzer muss für sich
entscheiden, ob er daran teilnehmen möchte oder nicht. Deshalb ist es für
einen forstlichen Zusammenschluss unabdingbar, das Einverständnis der
Mitglieder einzuholen. Einen positiven Beschluss der Mitgliederversammlung
vorausgesetzt muss jedem Waldbesitzer die Möglichkeit zur Willensäußerung
gegeben werden. Ob dies in Form von schriftlichen
Einverständniserklärungen geschieht oder mittels eines Rundschreibens, in
dem eine Frist zur aktiven Ablehnung einer Teilnahme an PEFC gesetzt wird,
bleibt der jeweiligen FBG überlassen.
2. Schritt für Schritt
zur Zertifizierung
- Nur wenn sämtliche Mitglieder sich mit der
Zertifizierung einverstanden erklären, kann der forstliche Zusammenschluss
eine gemeinschaftliche Zeichennutzung beantragen. In diesem Falle füllt
die FBG die „Freiwillige
Selbstverpflichtungserklärung ... bei gemeinschaftlicher Teilnahme" unter Angabe der Gesamtwaldfläche und der Zahl ihrer Mitglieder aus. Diese
unterschriebene Erklärung sendet die Forstbetriebsgemeinschaft alsdann an
die PEFC-Geschäftsstelle.
- Sobald jedoch auch nur ein einziges Mitglied die
PEFC-Zertifizierung ablehnt – und die FBG dieses Mitglied nicht
ausschließt –, kann sie nur noch als Zwischenstelle auftreten. Dabei ist
es notwendig, eine Liste der teilnehmenden Mitglieder aufzustellen und
ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Liste ist im Falle eines
Vor-Ort-Audits dem Zertifizierer vorzulegen. Des Weiteren muss die FBG die
„Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ...
bei Teilnahme in der Funktion als Zwischenstelle" ausfüllen und der PEFC-Geschäftsstelle in Stuttgart zukommen lassen. Dabei
ist es nicht notwendig, die gegebenenfalls eingeholten schriftlichen
Erklärungen der Mitglieder mitzuschicken. Da es jedoch wahrscheinlich ist,
dass sich die Zahl der Teilnehmer und damit die teilnehmende Waldfläche
durch Zu- oder Abgänge verändert, ist PEFC Deutschland jährlich – vor
Erstellung der nächsten Gebührenrechnung – über die neuen Daten in
Kenntnis zu setzen.
- Der Vorteil einer gemeinschaftlichen Teilnahme
aller Mitglieder ist der geschlossene Auftritt. Bei der Holzvermarktung
kann sämtliches Holz als PEFC-zertifiziert verkauft werden und es muss
nicht aufwändig zwischen zertifiziertem und nicht-zertifiziertem Holz
unterschieden werden. Darüber hinaus ist der bürokratische Aufwand
geringer, denn es muss keine stets aktuelle Liste der Teilnehmer geführt
werden.
- Der anfänglich als Nachteil erscheinende größere
Aufwand durch die Einholung des Einverständnisses aller Mitglieder wird
durch die nachfolgende einfachere Handhabung mehr als wettgemacht. Jedoch
ist darauf hinzuweisen, dass bei systematischen Verstößen einzelner
Mitglieder gegen die PEFC-Standards der gesamten FBG die Urkunde aberkannt
werden kann. Bei der Variante als Zwischenstelle haftet die FBG nicht als
Ganzes: vielmehr wird nur das „schwarze Schaf" aus der PEFC-Gruppe
ausgeschlossen und kann sein Holz nicht mehr als „PEFC-zertifiziert“
vermarkten.
3. Was ist beim Holzverkauf
zu beachten?
- Um den Herkunftsnachweis in der folgenden
Produktkette sicherzustellen, hat die FBG gegenüber ihren Holzkunden die
immer stärker nachgefragte PEFC-Zertifizierung nachzuweisen.
Selbstverständlich ist bei einer gemeinschaftlichen Zeichennutzung
jegliches auf der Fläche der FBG eingeschlagene Holz PEFC-zertifiziert.
Als Nachweis reicht in diesem Fall eine Kopie der (zentralen) PEFC-Urkunde
aus. Wie schon erwähnt, ist bei der Teilnahme als Zwischenstelle nur das
Holz zertifiziert, das aus den Waldbeständen der teilnehmenden Mitglieder
stammt. Wenn die Holzvermarktung geschlossen über die FBG erfolgt, ist
dieses Holz strikt von den „nicht-zertifizierten" Partien zu trennen.
Dies wird auch im Rahmen der Vor-Ort-Audits von den Zertifizierern
überprüft. Fungiert die FBG bei gemeinsamem Holzverkauf nur als
Zwischenstelle, so reicht die Übersendung einer Urkundenkopie an den
Holzkunden nicht aus, sondern es bedarf zusätzlich einer Kennzeichnung der
zertifizierten Partei auf den Rechnungen bzw. Lieferscheinen.
- Eine individuelle Vermarktung durch den
einzelnen Waldbesitzer ist bei der Mitgliedschaft in einer FBG, die als
Zwischenstelle fungiert, ebenfalls möglich. Notwendig sind hierfür nur die
Registrierungsnummer der FBG und eine Kopie der PEFC-Urkunde in Verbindung
mit einer schriftlichen Bestätigung der Vereinigung, dass es sich bei dem
Mitglied um einen Teilnehmer an der PEFC-Zertifizierung handelt.
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