PEFC Initiative
Aktuell
Waldwirtschaft
Holzwirtschaft
Einkaufsratgeber
Intern
Service
Waldzertifizierung Drucken

54 Indikatoren sind es, die der umfangreiche Waldbericht dokumentiert, der durch die regionale PEFC-Arbeitsgruppe erstellt wird. Die gesamte Forstwirtschaft einer Region wird so begutachtet und eine akkreditierte Zulassungsstelle vergibt ein entsprechendes Zertifikat: Nun haben die einzelnen Waldbesitzer die Möglichkeit, sich der Zertifizierung nach PEFC zu stellen.

Teilnehmen ist einfach: Mit einer freiwilligen Selbstverpflichtungs-
erklärung kann sich der Waldeigentümer bzw. der forstliche Zusammenschluss zur Einhaltung der PEFC-Standards verpflichten. Nach Zahlung der Gebühr in Höhe von 0,13 € pro Hektar und Jahr (Betriebe unter 50 Hektar zahlen pauschal 5 Euro/Jahr) erhält der Waldbesitzer nicht nur die PEFC-Urkunde, sondern auch das Recht, das PEFC-Logo zu verwenden.

Im Rahmen von Vor-Ort-Audits wird dann die Einhaltung der PEFC-Standards jährlich überprüft. Diese Kontrollen umfassen einen repräsentativen Anteil der teilnehmenden Betriebe in der Region. Die unabhängigen forstlichen Gutachter der Zertifizierungsstellen entscheiden bei Verstößen über die notwendigen Sanktionen (Korrekturmaßnahmen, Re-Audit, Entzug der Urkunde).

Zertifizierung einzelner WaldbesitzerUm an der PEFC-Zertifizierung in einer zertifizierten Region teilzunehmen, füllt der Waldbesitzer die „Freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers" aus. In dieser Erklärung bekennt sich der Unterzeichner zu PEFC und verpflichtet sich, seinen Waldbesitz nach den anerkannten deutschen PEFC-Standards zu bewirtschaften. Ferner beinhaltet der Vertrag die Verpflichtung, im Falle eines Vor-Ort-Audits dem forstlichen Gutachter der Zertifizierungsstelle Zugang zu gewähren und betriebsinterne Daten, die für die Erfassung der Waldbewirtschaftung wichtig sind, zur Verfügung zu stellen. Die für ein nachvollziehbares Audit notwendigen Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

Die einzelnen Schritte zum PEFC-Zertifikat:Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung sendet der Waldbesitzer an die PEFC-Geschäftsstelle (Link -> Kontakt), die im Auftrag der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe den Antrag bearbeitet. Darüber hinaus überweist er die anfallenden Gebühren. Nachdem die Gebührenrechnung beglichen wurde, geht dem Waldbesitzer die PEFC-Urkunde zu. Diese gilt so lange, wie das regionale Zertifikat Gültigkeit besitzt. Eine Kündigung durch den Waldbesitzer ist, davon abgesehen, jederzeit möglich.

Die Gebühren betragen 0,13 €/ha/a zzgl. 19 % MWSt. Zur Verminderung des bürokratischen Aufwandes zahlen Forstbetriebe unter 50 Hektar pauschal 5 €/a. Fällig werden die Gebühren bei großen Betrieben mit einer Waldfläche von mehr als 100 Hektar jährlich, bei kleineren Betrieben wird die Gebühr für einen Zeitraum von 5 Jahren erhoben. Bankeinzug ist möglich. Ändert sich die Holzbodenfläche, auf deren Basis die Beiträge errechnet werden, ist dies der Geschäftsstelle von PEFC Deutschland e.V. unverzüglich mitzuteilen.

Zertifizierung forstlicher Zusammenschlüsse (z.B. FBGen)Die Zertifizierung von forstlichen Zusammenschlüssen folgt dem bereits oben genannten Schema, jedoch mit der Ausnahme, dass die Selbstverpflichtung durch die FBG-Geschäftsstelle im Auftrag der Mitglieder unterschrieben wird. Auch wird nur eine Rechnung über ebenfalls 0,13 €/ha/a, bezogen auf die gesamte teilnehmende Fläche der FBG, unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder, erstellt. Zertifikatshalter ist demnach auch nur die Vereinigung, stellvertretend für ihre Mitglieder.

Legt ein Mitglied einer FBG Wert auf eine eigene Urkunde, so kann diese bei PEFC beantragt werden. Die Kosten betragen 5 € für die Erstellung.

Nachfolgend wird auf die Besonderheiten einer Teilnahme von forstlichen Zusammenschlüssen eingegangen:

1. Wie bekomme ich alle Mitglieder unter einen Hut?

  • Am Anfang steht für den forstlichen Zusammenschluss die Information der Mitglieder über PEFC. Welche Ziele verfolgt die PEFC-Zertifizierung? Welche Anforderungen stellt PEFC an die Waldbewirtschaftung? Wie läuft eine PEFC-Zertifizierung ab? Welche Vorteile bietet PEFC? Nachdem die Nachfrage nach Holz aus zertifizierten Wäldern in letzter Zeit massiv angestiegen ist, sollte es nicht mehr schwierig sein, die FBG-Mitglieder von einer PEFC-Zertifizierung als obligatorisches Markterfordernis zu überzeugen. Vortrags- und Schulungsmaterial kann über das Intranet von PEFC Deutschland e.V. heruntergeladen werden. Ein Anruf in der Geschäftsstelle genügt, um die erforderlichen Zugangsdaten zu bekommen.
  • Natürlich ist die Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung freiwillig. Jeder Waldbesitzer muss für sich entscheiden, ob er daran teilnehmen möchte oder nicht. Deshalb ist es für einen forstlichen Zusammenschluss unabdingbar, das Einverständnis der Mitglieder einzuholen. Einen positiven Beschluss der Mitgliederversammlung vorausgesetzt muss jedem Waldbesitzer die Möglichkeit zur Willensäußerung gegeben werden. Ob dies in Form von schriftlichen Einverständniserklärungen geschieht oder mittels eines Rundschreibens, in dem eine Frist zur aktiven Ablehnung einer Teilnahme an PEFC gesetzt wird, bleibt der jeweiligen FBG überlassen.

 2. Schritt für Schritt zur Zertifizierung

  • Nur wenn sämtliche Mitglieder sich mit der Zertifizierung einverstanden erklären, kann der forstliche Zusammenschluss eine gemeinschaftliche Zeichennutzung beantragen. In diesem Falle füllt die FBG die „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ... bei gemeinschaftlicher Teilnahme"  unter Angabe der Gesamtwaldfläche und der Zahl ihrer Mitglieder aus. Diese unterschriebene Erklärung sendet die Forstbetriebsgemeinschaft alsdann an die PEFC-Geschäftsstelle.
  • Sobald jedoch auch nur ein einziges Mitglied die PEFC-Zertifizierung ablehnt – und die FBG dieses Mitglied nicht ausschließt –, kann sie nur noch als Zwischenstelle auftreten. Dabei ist es notwendig, eine Liste der teilnehmenden Mitglieder aufzustellen und ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Liste ist im Falle eines Vor-Ort-Audits dem Zertifizierer vorzulegen. Des Weiteren muss die FBG die „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ... bei Teilnahme in der Funktion als Zwischenstelle" ausfüllen und der PEFC-Geschäftsstelle in Stuttgart zukommen lassen. Dabei ist es nicht notwendig, die gegebenenfalls eingeholten schriftlichen Erklärungen der Mitglieder mitzuschicken. Da es jedoch wahrscheinlich ist, dass sich die Zahl der Teilnehmer und damit die teilnehmende Waldfläche durch Zu- oder Abgänge verändert, ist PEFC Deutschland jährlich – vor Erstellung der nächsten Gebührenrechnung – über die neuen Daten in Kenntnis zu setzen.
  • Der Vorteil einer gemeinschaftlichen Teilnahme aller Mitglieder ist der geschlossene Auftritt. Bei der Holzvermarktung kann sämtliches Holz als PEFC-zertifiziert verkauft werden und es muss nicht aufwändig zwischen zertifiziertem und nicht-zertifiziertem Holz unterschieden werden. Darüber hinaus ist der bürokratische Aufwand geringer, denn es muss keine stets aktuelle Liste der Teilnehmer geführt werden.
  • Der anfänglich als Nachteil erscheinende größere Aufwand durch die Einholung des Einverständnisses aller Mitglieder wird durch die nachfolgende einfachere Handhabung mehr als wettgemacht. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass bei systematischen Verstößen einzelner Mitglieder gegen die PEFC-Standards der gesamten FBG die Urkunde aberkannt werden kann. Bei der Variante als Zwischenstelle haftet die FBG nicht als Ganzes: vielmehr wird nur das „schwarze Schaf" aus der PEFC-Gruppe ausgeschlossen und kann sein Holz nicht mehr als „PEFC-zertifiziert“ vermarkten.

3. Was ist beim Holzverkauf zu beachten?

  • Um den Herkunftsnachweis in der folgenden Produktkette sicherzustellen, hat die FBG gegenüber ihren Holzkunden die immer stärker nachgefragte PEFC-Zertifizierung nachzuweisen. Selbstverständlich ist bei einer gemeinschaftlichen Zeichennutzung jegliches auf der Fläche der FBG eingeschlagene Holz PEFC-zertifiziert. Als Nachweis reicht in diesem Fall eine Kopie der (zentralen) PEFC-Urkunde aus. Wie schon erwähnt, ist bei der Teilnahme als Zwischenstelle nur das Holz zertifiziert, das aus den Waldbeständen der teilnehmenden Mitglieder stammt. Wenn die Holzvermarktung geschlossen über die FBG erfolgt, ist dieses Holz strikt von den „nicht-zertifizierten" Partien zu trennen. Dies wird auch im Rahmen der Vor-Ort-Audits von den Zertifizierern überprüft. Fungiert die FBG bei gemeinsamem Holzverkauf nur als Zwischenstelle, so reicht die Übersendung einer Urkundenkopie an den Holzkunden nicht aus, sondern es bedarf zusätzlich einer Kennzeichnung der zertifizierten Partei auf den Rechnungen bzw. Lieferscheinen.
  • Eine individuelle Vermarktung durch den einzelnen Waldbesitzer ist bei der Mitgliedschaft in einer FBG, die als Zwischenstelle fungiert, ebenfalls möglich. Notwendig sind hierfür nur die Registrierungsnummer der FBG und eine Kopie der PEFC-Urkunde in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigung der Vereinigung, dass es sich bei dem Mitglied um einen Teilnehmer an der PEFC-Zertifizierung handelt.

nach oben

PEFC Waldschild - Jetzt bestellen